Tod und Trauer

Wenn ein Mensch stirbt, wirft der Tod bei den Hinterbliebenen oft Fragen und Unsicherheiten auf, weckt aber auch Gefühle. Im etwa einstündigen Trauergespräch erzählen die Angehörigen natürlich von der verstorbenen Person und der Ablauf der Beerdigung wird besprochen um die Wünsche der Angehörigen in die persönliche Gestaltung der Feier einzubeziehen.

Unser christlicher Glaube gibt uns Hoffnung. Wir glauben, dass mit dem Tod nicht alles aus und vorbei ist, sondern dass wir bei Gott leben und uns in der wahren Heimat bei ihm geborgen wissen. Jesus sagt: „Im Haus meines Vaters gibt es viele Wohnungen… ich gehe, um einen Platz für euch vorzubereiten.“ Die Sorge um die Toten und die Hinterbliebenen gehört zu den wichtigen Aufgaben jeder Pfarrgemeinde und ihrer Seelsorgerinnen und Seelsorger.

Was tun im Todesfall

Welche Unterlagen werden für die Beerdigung benötigt?

Tritt der Todesfall Zuhause ein, ist es wichtig, neben einem Bestattungsunternehmen zuerst einen Arzt zu informieren, der den Totenschein ausstellt. Sollte der Tod in einem Krankenhaus oder einem Hospiz eingetreten sein, müssen die Angehörigen sich nicht um eine Ausstellung kümmern, diese erfolgt automatisch.

Der Totenschein wird benötigt, um die Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt zu beantragen. Diese Aufgabe wird in der Regel das Bestattungsunternehmen für die Hinterbliebenen übernehmen. Für die Beantragung wird neben dem Totenschein der Personalausweis sowie die Geburts- oder Heiratsurkunde des Verstorbenen benötigt. Es empfiehlt sich, fünf bis zehn Exemplare der Sterbeurkunde zu beantragen, da diese für viele Formalitäten wie beispielsweise der Kündigung von Verträgen oder der Regelung von Bankangelegenheiten benötigt wird. Außerdem ist eine Durchführung der Beerdigung ohne den Totenschein und die Sterbeurkunde nicht erlaubt.